Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Hundehalter/ Teilnehmer versichert, dass sowohl für ihn als auch für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

 

2. Der Hundehalter/ Teilnehmer versichert ferner, dass sein Hund geimpft ist (mindestens Grundimmunisierung und gültiger Tollwutschutz) und er nur mit einem gesunden Hund, der frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist, an den Trainingsstunden/ Arbeit auf und um den Hundeplatz herum teilnimmt.

 

3. Der Hundehalter/ Teilnehmer haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die u.a. durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen, durch nötiges Eingreifen der Trainerin, beim Freilauf der Hunde, Rangeleigen von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf und an der Leine sowie durch die Nutzung von Geräten, die infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme (Zuschauer, anwesende Angehörige usw.) am Unterricht entstehen.

 

4. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden/ Verletzungen jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden.

 

Jede Teilnahme, jeder Besuch und Nutzung des Trainingsplatzes, jede Übung der Hundehalter, Hunde und Begleitpersonen an den Unterrichts-, Beschäftigungs- und/ oder Beratungsstunden erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Hundehalter ist berechtigt und eigenverantwortlich, Übungen oder Übungssituationen für sich und/oder seinen Hund abzulehnen, wenn er sich diesen nicht gewachsen fühlt.

 

Die alleinige Nutzung des Trainingsplatzes außerhalb der Trainingszeiten erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

 

Alle Hundehalter/ Teilnehmer und Begleitpersonen sind durch die Veröffentlichung dieser AGB´s auf der Homepage der Hund-Führer-Schule Zernin "www.hunde-fuehrer-schule-zernin.de" auf den bestehenden Haftungsausschluss hingewiesen und in Kenntnis gesetzt.

 

5. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie der im Rahmen des Trainings bzw. der Beratung vermittelten Inhalte. Vielmehr ist der Erfolg in erster Linie vom Hundehalter und dessen Hund abhängig.

 

6. Das Training findet in der Regel bei jedem Wetter statt.

 

Ausfälle des Trainings aufgrund unzumutbarer Witterungsverhältnisse, Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen oder aber in Folge von Krankheit der Trainerin werden (kurzfristig, online, per Aushang am Hundeplatz bzw. bei Vorhandensein der Telefonnummer fernmündlich) vorher bekannt gegeben.

 

7. Die Trainerin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen und geistigen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen und nötigenfalls den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen.

 

Die Trainerin behält sich weiterhin vor, den Einsatz etwaiger, vom Hundehalter/ Teilnehmer geforderter, spezieller Hilfsmittel, abzulehnen.

 

Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten.

 

8. Die Bezahlung des jeweiligen Trainings bzw. der Beratung erfolgt stets am Ende des Trainings/ der Beratung vor Ort in bar.

 

9. Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 60 Minuten.

 

Verspätungen des Hundehalters/ Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung gemäß Ziffer 8 der AGB.

 

10. Fotos, die in den Trainingsstunden und bei sonstigen Veranstaltungen der Hunde-Führer-Schule Zernin gemacht werden, dürfen ohne vorherige Rücksprache mit dem Hundehalter/ Teilnehmer auf der Homepage dieser Hunde-Führer-Schule veröffentlicht werden.

 

Schlussbestimmungen

 

Alle Änderungen, Ergänzungen sowie die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll vielmehr eine solche Wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.

 

Gleiches gilt, sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten. Diese sind so zu schließen, als wären diese von vornherein bedacht.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Güstrow.

 

Zernin, 10.03.2013